13. Mai 2024

Antrag der Fraktion GRÜNE mit Unterstützung der Fraktion FBB und der Fraktion der SPD nach § 34 GemO

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktionen GRÜNE, der FREIEN BÜRGER für Baden-Baden und der SPD
stellen die Anträge:

Die Drucksache 24.034 wird gem. § 34 Abs. 1 Satz 4 GemO zur Behandlung und
Beschlussfassung auf der Basis des einstimmigen Beschlusses aus dem Bauausschuss vom 01.02.2024 auf die Tagesordnung in der nächsten Gemeinderatssitzung im Mai 2024 gesetzt.

Für den Fall, dass die Drucksache 24.034 nicht im Mai auf die Tagesordnung gem.
Antrag Ziff. 1 gesetzt wird, beantragen die Fraktionen Freien Bürger, Grüne/Bündnis90 und SPD hiermit nach § 34 Abs. 1 Satz 3 eine Sondersitzung des Gemeinderates mit diesem Beschlussgegenstand für einen Zeitpunkt vor dem 07.06.2024.

Der Beschlussvorschlag muss dem einstimmigen Votum des Bauausschusses und
dem daraus folgenden Beschlussvorschlag entsprechen, nämlich

Der Gemeinderat befürwortet die Fortentwicklung des Selighofareals als Hotelstandort nur in den Grenzen der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Selighof“ zur Art der baulichen Nutzung (SO „Kurörtliche /touristische Nutzung). Das Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, Geschossigkeit) kann zeitgemäßen Nutzungsanforderungen (Hotelnutzung mit 130 Zimmern) maßvoll angepasst werden.

Beide Projekte, Selighof/Fremersberg und Magnetberg, sind in jedweder Hinsicht unabhängig voneinander zu betrachten und zu beschließen.

Begründung:

Der ruinöse Zustand auf dem Selighofgelände, dies ist unstrittig die einhellige Meinung aller
Fraktionen, erfordert eine Fortentwicklung und ein Leitbild zur Zukunftssicherung.

Das Baudezernat legte hierzu eine ausgereifte und gut begründete Vorlage vor, die im Bauausschuss in der Sitzung vom 01.02.2024 erörtert und einstimmig beschlossen wurde.


In der Sitzung des Gemeinderates vom 18.03.2024 konnte der Projektentwickler auf Entscheidung des Herrn Oberbürgermeister seine Planung erneut präsentieren, angabegemäß weil weiterer Informations- und Aufklärungsbedarf bestanden habe.


Auch diese Fassung der Planung enthielt erkennbar keine Annäherung an den Beschlussvorschlag des Bauausschuss. Im Gegenteil, das von allen Fachberatern als besonders störend herausgestellte Bauvolumen wurde noch einmal angehoben und die bisher im B-Plan festgelegten Ausnutzungsziffern wiederum weit übertroffen. Die Grundflächenzahl sollte um 90% darüber und die Geschoßflächenzahl um 125% höher liegen.


Damit hat die grundsätzliche Aussage unserer Berater weiterhin Gültigkeit: „Die Baumasse
für die Hotelanlage ist allerdings in allen Varianten nicht dem Landschaftsraum zuträglich“.
Trotzdem wurde die Behandlung und Beschlussfassung im April erneut durch Herrn Oberbürgermeister von der Tagesordnung genommen und nun in das terminliche Ermessen des Projektentwicklers gelegt. Das allein ist bereits ein bemerkenswerter Vorgang.

Bisher war es so, dass die Stadt entscheidet, wann sie über was eine Entscheidung fällt.
Mit dem dringend erforderlichen Gemeinderatsbeschluss wäre die Verwaltung endlich in
die Lage versetzt, konkrete Gespräche und Vorverhandlungen mit potenziellen Investoren
zu führen.


Erst mit dem erforderlichen Beschluss des Gemeinderates besteht Rechtssicherheit und
können Investoren prüfen, ob und wie ihre Geschäftsideen im Selighofareal unter Berücksichtigung aller Belange unserer Stadt realisiert werden können.